Vorwort:
Die folgenden Regelungen wurden von den Schützenmeistern der FSG Tacherting, der Hubertusschützen Peterkirchen und der SG Emertsham in einer gemeinsamen Sitzung am 13.08.2012 beschlossen. Die Regelungen wurden in der Sitzung der Vereinsverantwortlichen am 09.07.2014 angepasst.
I. Regeln zum Bürgerschießen
1. Teilnehmer
(1) Am Bürgerschießen dürfen folgende Personengruppen teilnehmen:
Gruppe 1: | Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tacherting |
Gruppe 2: | Jedes Mitglied eines in der Gemeinde Tacherting ansässigen Vereines bzw. einer sonstigen Gruppierung, sowie jede Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer oder Inhaberin bzw. Inhaber eines in der Gemeinde Tacherting ansässigen Betriebes |
(2) 1Die Teilnahme mit einem Luftgewehr ist erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich. 2Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren besteht die Möglichkeit mit einem Lasergewehr in der Wertung zu schießen.
2. Schießmodus
(1) 1Es werden 20 Schuss auf Ringscheiben ausschließlich mit dem Luftgewehr gewertet. 2Dabei werden sowohl die erzielten Ringe als auch die geschossenen Teiler (beste 10er) gewertet.
(2) Ein Luftgewehr von dem ausrichtenden Schützenverein kann unentgeltlich verwendet werden.
(3) Schützen die bisher keine Erfahrung mit dem Schießen haben, erhalten eine kurze Einweisung in die Sicherheitsregeln und die Schießtechnik.
(4) 1Es wird ausschließlich aufliegend geschossen. 2Geeignete Auflagemöglichkeiten werden in ausreichender Anzahl von dem ausrichtenden Schützenverein zur Verfügung gestellt.
(5) 1Schießkleidung ist beim Bürgerschießen nicht zugelassen. 2Aktive Schützen sind beim Bürgerschießen nicht zugelassen. 3Ein Schütze gilt als aktiv, wenn er regelmäßig mit Luftgewehr oder Luftpistole am Vereinsschießen eines Schützenvereins teilnimmt.
3. Wertungen
Es wird sowohl eine Mannschaftswertung, als auch eine Einzelwertung vorgenommen:
3.1 Mannschaftswertung
(1) Eine Mannschaft besteht aus 3 Personen.
(2) 1Jeder Verein, jede Gruppierung (Hütten, Freundeskreis etc.) oder jede Firma kann beliebig viele Mannschaften anmelden. 2Die Schützenvereine der Gemeinde Tacherting können selbst keine Mannschaften beim Bürgerschießen bilden. 3Aktive Schützen können jedoch in anderen Gruppierungen antreten.
(3) 1Jede Mannschaft kann beliebig zusammengestellt werden. 2Je Mannschaft darf maximal ein aktiver Schütze aufgestellt werden.
(4) 1Zur Ermittlung des Mannschaftsergebnisses werden die Einzelergebnisse der Mannschaftsschützen zusammengerechnet. 2Bei passiven Schützen werden die Ergebnisse des Bürgerschießens gezählt, bei aktiven Schützen die Ergebnisse der Gemeindemeisterschaft.
(5) 1Sieger ist die Mannschaft mit den meisten erzielten Ringen. 2Bei Ringgleichheit wird die Siegermannschaft gem. der Sportordnung des DSB ermittelt. 3Wenn trotzdem Ringgleichheit besteht, wird den Mannschaften der gleiche Rang zugeteilt.
3.2 Einzelwertung
3.2.1 Meisterwertung
(1) 1Es wird eine offene Klasse geführt, in der sämtliche Teilnehmer am Bürgerschießen gewertet werden. 2In der offenen Klasse wird lediglich zwischen Jugendlichen unter 18 Jahren und Erwachsenen unterschieden.
(2) 1Die Reihenfolge der Wertung bestimmt sich nach dem besten Ringergebnis des Schützen aus 20 Schuss. 2Bei Ringgleichheit wird der Sieger gem. der Sportordnung des DSB ermittelt. 3Wenn trotzdem Ringgleichheit besteht, wird den Schützen der gleiche Rang zugeteilt.
3.2.2 Königswertung
(1) 1Im Rahmen der Einzelwertung wird der Titel eines Bürgerkönigs ausgeschossen. 2Derjenige Schütze der den besten Teiler erzielt ist Bürgerkönig. 3Bei Teilergleichheit ist der zweitbeste Teiler maßgebend, dann der drittbeste Teiler usw.
(2) Der Bürgerkönig kann nur eine Bürgerin oder ein Bürger der Gemeinde Tacherting werden (Personengruppe 1) und darf kein aktiver Schütze sein.
3.2.4 Meistpreis
(1) Der Verein, die Gruppierung (Hütten, Freundeskreis etc.), die Firma mit den meisten Teilnehmern erhält einen Meistpreis.
(2) 1Der Meistpreis wird nach der Anzahl der angemeldeten Schützen ermittelt. 2Schützenvereine können den Meistpreis nicht erhalten.
(3) Eine Zusammenstellung der Meistpreise soll vom ausrichtenden Verein im Vorfeld bereits bekanntgegeben werden.
4. Einlagen / Teilnahmegebühr
1Für die Teilnahme am Bürgerschießen wird eine Teilnahmegebühr erhoben. 2Die Höhe wird vor dem Bürgerschießen bekanntgegeben.
II. Regeln zur Gemeindemeisterschaft
1. Teilnehmer
(1) 1An der Gemeindemeisterschaft können nur aktive Schützen antreten. 2Ein Schütze gilt als aktiv, wenn er regelmäßig mit Luftgewehr oder Luftpistole am Vereinsschießen oder Rundenwettkämpfen eines Schützenvereins teilnimmt.
(2) 1Die Teilnahme mit Luftgewehr und Luftpistole ist grundsätzlich erst ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich. 2Mit einer Ausnahmegenehmigung können Schüler bereits ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Luftgewehr und Luftpistole teilnehmen. 3Für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren besteht die Möglichkeit mit einem Lasergewehr in der Wertung zu schießen.
2. Schießmodus
(1) 1Es werden 20 Schuss auf Ringscheiben mit Luftgewehr oder Luftpistole gewertet. 2Dabei werden sowohl die erzielten Ringe als auch die geschossenen Teiler (beste 10er) gewertet.
(2) Ein Luftgewehr oder eine Luftpistole kann vom ausrichtenden Verein unentgeltlich verwendet werden.
(3) Das Schießen wird nach den allgemein gültigen Regelungen des DSB und BSSB statt.
(4)1Es kann sowohl aufgelegt als auch freihändig geschossen werden, Altersbeschränkungen für das Auflageschießen nach der Sportordnung sind zu beachten. 2Ein Start in mehreren Disziplinen ist zulässig.
3. Wertungen
Es wird sowohl eine Mannschaftswertung, als auch eine Einzelwertung vorgenommen:
3.1 Mannschaftswertung
(1) 1Eine Mannschaft besteht aus mindestens 3 Schützen. 2 Als Schützen in der Mannschaft werden jeweils die besten Schützen eines Vereins, die in der jeweiligen Wertungsklasse antreten, gewertet.
(2) Es werden folgende Mannschaftswertungen gewertet:
Schüler (Lichtgewehr) | alle Schülerklassen |
Schüler (LG u. LP): | alle Schülerklassen |
Jugend (LG u. LP): | Jugend u. Junioren II |
Erwachsenenwertung LG: | ab Junioren I |
Erwachsenenwertung LP: | ab Junioren I |
Auflageschützen (LG u. LP): | ab Senioren I |
(3) 1Sieger ist die Mannschaft mit den meisten erzielten Ringen. 2Bei Ringgleichheit wird die Siegermannschaft gem. der Sportordnung des DSB ermittelt. 3Wenn trotzdem Ringgleichheit besteht, wird den Mannschaften der gleiche Rang zugeteilt.
3.2 Einzelwertung
3.2.1 Meisterwertung
(1) 1Die Schützen der Schützenvereine werden nach der Jahrgangstabelle des BSSB des jeweiligen Jahres in dem die Gemeindemeisterschaft ausgetragen wird in Klassen eingeteilt. 2Zwischen männlichen und weiblichen Teilnehmern wird nicht unterschieden. 3Für das Auflageschießen gelten die Regelungen des BSSB.
(2) 1Bei Ringgleichheit wird der Sieger gem. der Sportordnung des DSB ermittelt. 2Wenn trotzdem Ringgleichheit besteht, wird den Schützen der gleiche Rang zugeteilt.
3.2.2 Gemeindemeister
(1) 1Klassenübergreifend wird aus der Einzelwertung der Gemeindemeister ermittelt. 2Es wird lediglich eine Einteilung in Jugend und Erwachsene vorgenommen.
(2) In folgenden Wertungen wird der Gemeindemeister bestimmt:
Schüler (Lichtgewehr) | alle Schülerklassen |
Schüler (LG u. LP): | alle Schülerklassen |
Jugend (LG u. LP): | Jugend u. Junioren II |
Erwachsenenwertung LG: | ab Junioren I |
Erwachsenenwertung LP: | ab Junioren I |
Auflageschützen (LG u. LP): | ab Senioren I |
(3) 1Der Gemeindemeister ist der beste Schütze nach seinen gesamten erzielten Ringen. 2Bei Ringgleichheit wird der Sieger gem. der Sportordnung des DSB ermittelt. 3Wenn trotzdem Ringgleichheit besteht, werden beide Schützen gleichrangig Gemeindemeister.
(4) Gemeindemeister kann nur eine Bürgerin oder ein Bürger der Gemeinde Tacherting werden (Personengruppe 1).
4. Einlagen / Teilnahmegebühr
1Für jeden Start bei der Gemeindemeisterschaft wird eine Teilnahmegebühr erhoben. 2Die Höhe wird vor der Gemeindemeisterschaft bekanntgegeben.
III. Übergreifende Wertungen
Sachpreise
(1) 1An der Wertung für die Sachpreise nehmen alle beim Bürgerschießen und bei der Gemeindemeisterschaft geschossenen Teiler teil. 2Für Luftpistolenschützen und Auflageschützen ist ein allgemein anerkannter Multiplikator anzuwenden. 3 Der Multiplikator ist vom ausrichtenden Verein festzulegen.
(2) 1Die Sachpreise dürfen in der Reihenfolge der besten Teiler von den Schützen ausgewählt werden. 2Bei Festlegung der Reihenfolge ist auf eine abwechselnde Berücksichtigung von Teilern aus dem Bürgerschießen und der Gemeindemeisterschaft zu achten, begonnen wird mit dem Bürgerschießen. 3Bei Teilergleichheit ist der zweitbeste Teiler maßgebend, dann der drittbeste Teiler usw. 4Der Bürgerkönig ist immer erster in der Sachpreiswertung.
(3) Es besteht eine freie Auswahl der Sachpreise.
(4) Eine Zusammenstellung der Hauptpreise soll vor dem Bürgerschießen im Internet veröffentlicht.
(5)1Schützen die in mehreren Disziplinen antreten dürfen nur einmal in der Sachpreiswertung antreten.2Es werden nur die Schüsse der ersten Anmeldung für die Sachpreiswertung berücksichtigt.