Was ist der Unterschied zwischen Bürgerschießen und Gemeindemeisterschaft?
Das Bürgerschießen und die Gemeindemeisterschaft sind jeweils selbstständige Wettbewerbe.
Das Bürgerschießen richtet sich an alle Bürger der Gemeinde Tacherting und auswärtig wohnende Personen, die bei einer in der Gemeinde Tacherting ansässigen Firma angestellt oder Mitglied eines in der Gemeinde Tacherting ansässigen Vereins sind. Beim Bürgerschießen wird die beste Gruppierung und der Bürgerkönig ermittelt.
Die Gemeindemeisterschaft richtet sich dagegen hauptsächlich an die Mitglieder der Schützenvereine der Gemeinde Tacherting. Bei der Gemeindemeisterschaft ermitteln die Schützenvereine ihren Gemeindemeister.
Welche Regeln gelten für das Bürgerschießen?
Es werden 20 Schuss mit einem Luftgewehr auf Zielscheiben oder einen elektronischen Schießstand (je nach Verfügbarkeit) geschossen. Die Entfernung beträgt 10 Meter. Es wird ausschließlich aufgelegt geschossen, ein freihändiges Schießen ist nicht erlaubt. Besondere Schießkleidung ist nicht zugelassen.
Es werden folgende Wertungen vorgenommen:
- Einzelergebnis nach Ringen (Unterschied zwischen Erwachsen und unter 18jährigen)
- Mannschaftsergebnis nach Ringen (kein Altersunterschied)
- Gemeindekönig (bester Teiler, d. h. der beste geschossene 10er gewinnt!)
- Sachpreise (bester Teiler, die Preise werden abwechselnd mit den Siegern aus der Gemeindemeisterschaft vergeben)
- Meistpreis für den Verein, Firma oder andere Gruppierung mit den meisten Teilnehmern
Eine Mannschaft besteht aus 3 Schützen, davon darf maximal 1 Schütze ein aktiver Schützen sein. Ein aktiver Schütze ist ein Schütze eines Schützenvereins.
Wie funktioniert das mit dem Meistpreis?
Den Meistpreis gewinnt der Verein, die Firma oder andere Gruppierung, die die meisten Teilnehmer aufbieten kann.
Wie funktioniert das mit den Mannschaften?
Jeder Verein, jede Firma oder andere Gruppierung kann mehrere Mannschaften anmelden. Jede Mannschaft besteht aus 3 Schützen.
Beispiel:
Der König-Ludwig-Verein Emertsham meldet sich mit 21 Schützen beim Bürgerschießen an. Damit werden für den Meistpreis 21 Teilnehmer gezählt. Diese 21 Schützen können sich bei jeweils 3 Schützen je Mannschaft in insgesamt 7 Mannschaften zusammenfinden. Die Mannschaften wählen ihren eigenen Mannschaftsnahmen, also um beim Beispiel zu bleiben: Die erste Mannschaft nennt sich z. B. „Max I.“, die zweite Mannschaft „Ludwig II.“, die dritte Mannschaft „De Neuschwansteinputzer“ usw.
Am Anmeldezettel muss jeder Schütze bei Gruppierung den König-Ludwig-Verein angeben und bei Mannschaft den Mannschaftsnamen, also z. B. „De Neuschwansteinputzer“.
Welche Regeln gelten bei der Gemeindemeisterschaft?
Es sind 20 Schuss mit einem Luftgewehr oder einer Luftpistole auf die Entfernung von 10 m auf entsprechende Zielscheiben abzugeben. Es wird sowohl freihändig, als auch bei entsprechendem Alter aufgelegt geschossen. Es gelten die Regelungen der Sportordnung des DSB.
Es werden folgende Wertungen vorgenommen:
- Sachpreise (bester Teiler, die Preise werden abwechselnd mit den Gewinnern des Bürgerschießens vergeben.)
- Einzelergebnis nach Ringen (Klasseneinteilung nach Sportordnung, keine Unterscheidung zwischen Herren und Damen)
- Mannschaftsergebnis nach Ringen (Jugend, Erwachsene LG, Erwachsene LP und Auflageschützen)
- Gemeindemeister (Jugend: Bis Juniorenklasse II, Erwachsene LG, Erwachsene LP, Auflageschützen)
Was kostet die Teilnahme?
Für die Teilnahme am Bürgerschießen und an der Gemeindemeisterschaft beträgt die Einlage:
Erwachsene: | 6,00 € |
Jugendliche: | 3,00 € |
Sachpreis (je 5 Schuss Nachkauf): | 1,00 € |