Ergänzende Bestimmungen zum Bürgerschießen und zur Gemeindemeisterschaft 2024

Maßgebend für die Durchführung des Schießens sind die Regeln zum Bürgerschießen und zur Gemeindemeisterschaft, die gemeinsam von der FSG Tacherting, den Hubertusschützen Peterskirchen und der Schützengesellschaft Emertsham aufgestellt wurden.

Ergänzend hierzu sind folgende ergänzenden Bestimmungen zu beachten:

  1. Jeder Schütze darf nur für sich und auf seinen eigenen Namen schießen. Beim Bürgerschießen ist nur eine Anmeldung zulässig. Bei der Gemeindemeisterschaft ist eine Mehrfachanmeldung in verschiedenen Disziplinen zulässig. Jeder Schütze darf nur für einen Verein antreten.
  2. Jeder Schütze, der in den Auflage-Klassen für aktive Schützen antreten will, muss dies bei der Anmeldung entsprechend angeben, die Voraussetzungen erfüllen und auf Verlangen nachweisen. Beim Schießen mit Hilfsmitteln sind die Bestimmungen des BSSB und des DSB zu beachten. Hilfsmittel werden vom Ausrichter nicht zur Verfügung gestellt.
  3. Jeder Schütze unterwirft sich durch die Anmeldung am Bürgerschießen oder der Gemeindemeisterschaft dem gesamten Regelwerk des DSB, der Schießordnung des BSSB und insbesondere der Satzung des DSB und BSSB und den darin enthaltenen Dopingbestimmungen, der Sportordnung, der Strafgewalt und der Verbandsgerichtsbarkeit des BSSB und DSB.
  4. Für die Sachpreiswertung ist ein Nachkauf zulässig. Der Nachkauf ist begrenzt auf 20 Schuss. Jeder Schütze ist für Nachkäufe selbst verantwortlich. Ein Nachkauf erfolgt automatisch, wenn am elektronischen Schießstand die entsprechende Auswahl getroffen wird und darauf ein Schuss abgegeben wurde. Eine Rückvergütung bezahlter Einlagen findet nicht statt.
  5. Für die Durchführung des Schießens und für die Beschaffenheit der Sportwaffen hat, soweit im Schießprogramm nichts anderes vorgesehen ist, die Schießordnung des BSSB und die Sportordnung des DSB (SpO) Gültigkeit. Insbesondere Druckluftkartuschen von Pressluftgewehren und -pistolen müssen den aktuellen Bestimmungen des DSB entsprechen. Jeder Schütze haftet selbst, für Schäden die durch nicht ordnungsgemäße Sportgeräte oder Zubehörteile entstehen.
  6. Für die Klasseneinteilung der aktiven Schützen ist die Jahrgangstabelle 2024 des BSSB maßgebend.
  7. Jeder Schütze ist verpflichtet, Beanstandungen und Unregelmäßigkeiten sofort der Aufsicht zu melden. Unregelmäßigkeiten, auch schon der Versuch, ziehen den Ausschluss vom Schießen mit Preisverlust nach sich. Auch sonstige Wahrnehmungen, die einer Klärung beziehungsweise Abstellung bedürfen, sind vom beobachtenden Schützen sofort der Standaufsicht beziehungsweise der Schießleitung zu melden.
  8. Jeder Schütze und Besucher ist für seine Waffe und sein Zubehör sowie Kleidungsstücke und alle sonstigen mitgebrachten Gegenstände und Wertsachen selbst verantwortlich.
  9. Geschossen wird auf 8 elektronischen Schießständen (DISAG).
  10. Bei Teilergleichheit entscheidet der nächstbeste Teiler, der entsprechenden Scheibengattung. Ein Luftpistolenteiler wird aufgewertet (Teiler-Divisor 3,0, entspricht einem Faktor von 0,333) aufgewertet. Ein Teiler, der mit Schießhilfe (Auflageschießen) erzielt wird, wird abgewertet (Teiler-Divisor 0,555, entspricht einem Faktor von 1,8). Dies gilt auch für Teiler, die beim Bürgerschießen erzielt werden.
  11. Geldpreise werden grundsätzlich bei der Preisverteilung einem Vertreter des Vereins, für den der Schütze angetreten ist, übergeben.
  12. Sachpreise sind bei der Preisverteilung grundsätzlich vom jeweiligen gewinnenden Schützen persönlich auszuwählen. Schützen, die an der Teilnahme der Preisverteilung gehindert sind, können ihre Preise durch Beauftragte auswählen und abholen lassen. Ist niemand beauftragt, wird der jeweilige Preis von der Schießleitung wertmäßig ausgesucht und aufbewahrt.
  13. Die zurückgelegten Sachpreise können bis 31.12.2024 an den Schießabenden der Hubertusschützen Peterskirchen im Schützenheim (2. OG des Kirchenwirts Peterskirchen) oder nach gesonderter Terminvereinbarung mit der Schießleitung abgeholt werden. Der Anspruch auf den jeweiligen Preis entfällt, wenn dieser nicht bis zum 31.12.2024 abgeholt wurde.
  14. Einsprüche jeglicher Art sind bis spätestens 30.10.2024 in Textform bei der Schießleitung (Silvia Reithmeier, Trostberger Str. 3a, 83342 Peterskirchen, E-Mail vorstand@hupet.de) einzulegen. Bei Einlegung eines Einspruchs ist eine Gebühr von 20,00 Euro zu hinterlegen. Wird dem Einspruch stattgegeben erfolgt die Rückerstattung der Gebühr, bei einer Zurückweisung eines unberechtigten Einspruchs erfolgt keine Rückerstattung.
  15. Bei Ereignissen, die einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schießens in Frage stellen, bleibt unter Ausschluss des Rechtsweges der Schießleitung eine zeitliche oder räumliche Verlegung vorbehalten. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
  16. In allen nicht vorgesehenen Fällen entscheidet die Schießleitung unter Ausschluss des Rechtsweges.
  17. Vom Programm abweichende Regelungen werden im Bedarfsfall durch Aushang bei der Anmeldung im Kirchenwirt Peterskirchen und im Internet unter www.hubertus-peterskirchen.de bekannt gegeben.
  18. Mit der Teilnahme erklären sich die Teilnehmer mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und der Veröffentlichung der Startliste und Ergebnisse in Aushängen, im Internet, in den Publikationen sowie Pressemitteilungen der Hubertusschützen Peterskirchen einverstanden. Eine entsprechende datenschutzrechtlich ordnungsgemäße Einwilligung ist auf dem Anmeldebogen zu erteilen.